Wir liefern europaweit!
Von Flensburg bis Konstanz, von Dresden bis Aachen, aber auch nach Frankreich, Belgien, Luxemburg, in die Schweiz und in die Niederlande – Wir verkaufen Anhänger nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Im Laufe der Jahre haben wir uns von einem regionalen Anbieter zu einem international tätigen Unternehmen entwickelt und Kunden in ganz Europa gewinnen können.
Alle unsere Anhänger sind mit Europäischen Gutachten und COC-Papieren ausgestattet - Behördlich genehmigt. Jedes neue Produkt wird einer gründlichen Überprüfung bei der Prüfbehörde des Staates unterzogen, in dem der Anhänger verkauft wird: in den Niederlanden beim Rijksdienst voor het Wegverkeer, in Deutschland beim Technischen Überwachungsverein (TÜV), in der Schweiz beim Bundesamt für Polizeiwesen, in Frankreich bei des Mines und in Belgien beim Verkehrsministerium. Und das Produkt wird erst dann auf den Markt gebracht, wenn diese anerkannten Stellen ihre Prüfmarke ausgestellt haben. Die Bedingungen, die die Behörden im Rahmen der Zulassung von Standardfahrzeugen stellen, werden erfüllt.
Jeder Anhänger muss registriert werden!
Die oben genannten Typengenehmigungen sind auch sonst für Sie von Bedeutung: nur genehmigte Anhänger können registriert werden.
Deutschland
In Deutschland müssen alle Anhänger versichert sein und zugelassen werden, bevor sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Der Zulassung geht die Erstellung eines Fahrzeugbriefes voraus, in dem bescheinigt wird, dass der Anhänger den geltenden Vorschriften entspricht (Einzelabnahme) oder mit den Merkmalen der EG-Genehmigung übereinstimmt. Bei einer Zulassung im Einzelfall wird der Fahrzeugbrief von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgefüllt und unterschrieben. Die Gebühr beträgt ca. € 200,-. Die Zulassung muss unter Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Fahrzeugbriefes beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die EG-Genehmigung wird von uns beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt. Mit Erteilung der EG-Genehmigung erhalten wir das Recht, selbst Fahrzeugbriefe auszufüllen, aber wir haben auch die Pflicht, alle Fahrzeuge übereinstimmend mit der Beschreibung zur EG-Genehmigung herzustellen. Das KBA lässt (in der Regel vom TÜV) Nachprüfungen durchführen, ob wir die Fahrzeuge nach der EG-Genehmigung bauen. Jeder Anhänger muss nach jeweils 2 Jahren zum TÜV zur regelmäßigen Untersuchung (Hauptuntersuchung). Alle unsere Anhänger sind mit Europäischen Gutachten und COC-Papieren ausgestattet.
Schweiz
Vor Inverkehrsetzung des Anhängers muss dieser beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden. Mit dem abgestempelten Prüfungsbericht können Sie (oder die Verkaufsstelle) den Ausweis und die Nummer bestellen (auf dem kantonalen Straßenverkehrsamt). Zur periodischen Fahrzeugprüfung wird der Anhänger aufgeboten.
Luxemburg
Auch für Luxemburg gilt: Alle Anhänger sind mit Europäischen Gutachten und COC-Papieren ausgestattet. Damit können Sie Ihren Anhänger bei dem Ministère des Transports, Service d’immatriculation des véhicules, anmelden.
Bewahren Sie den Registraturnachweis zusammen mit den KFZ-Papieren auf!
Der Registraturnachweis Ihres Anhängers ist ebenso wichtig wie der Kraftfahrzeugschein Ihres Autos. Sie müssen also beide Unterlagen stets mitführen, wenn Sie die Fahrzeuge benutzen.